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Internationaler Arbeitskreis Strafrecht (IAK)
Bedeutende WissenschaftlerInnen aus Europa und anderen Teilen der Welt bilden den "Internationalen Arbeitskreis Strafrecht (IAK)". Dieser Forschungsverbund ging im Jahr 2021 aus dem "Europäischen Arbeitskreis zu rechtlichen Initiativen gegen organisierte Kriminalität (EAK+)" hervor. Ziel dieses Arbeitskreises war es, die Strafrechtsentwicklung in Europa und in anderen Teilen der Welt in Bezug auf die rechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten darzustellen und zu vergleichen. Aus den Forschungen der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sind bisher vier umfangreiche Veröffentlichungen von Landesberichten mit jeweils einem rechtsvergleichenden Querschnitt hervorgegangen. Die Ergebnisse eines der umfangreichsten Projekte des EAK+ zu Jurisdiktionskonflikten wurden in einer Datenbank aufgearbeitet.
In den letzten Jahren hat der Verbund seine Forschungen auch auf andere Gebiete ausgedehnt, weshalb im Jahr 2021 der EAK+ in den IAK umbenannt wurde. Damit ist allein eine thematische Ausweitung ohne regionale und personelle Umstrukturierung verbunden.
Zuletzt wurde vom IAK das Projekt "Die Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen" bearbeitet und Teile der Ergebnisse werden in einer Datenbank der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- GROPP, W. (Hrsg.) (1993): Besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. edition iuscrim, Bd. S36, Freiburg i. Br., 898 Seiten. vergriffen
- GROPP, W. & HUBER, B. (Hrsg.) (2001): Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität. edition iuscrim, Bd. S84, Freiburg i. Br., 991 Seiten.
- GORSKI, A./HOFMANSKI, P. (Hrsg.) (2006): The European Arrest Warrant and its Implementation in the Member States of the European Union.
Die Forschungsarbeiten begannen mit finanzieller Unterstützung der Thyssen-Stiftung mit einem Kolloquium in Leipzig (28.-31. März 1996), auf dem Überblicksreferate zur legislatorischen Aktivität in neun Ländern der EU, in der Schweiz, den USA und der Türkei gehalten wurden. Gleichzeitig wurde ein "Europäischer Arbeitskreis zu rechtlichen Initiativen gegen die organisierte Kriminalität" gegründet, um die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu intensivieren. In der aktuellen Veröffentlichung werden 13 Länder (Dänemark, Deutschland, England & Wales, Estland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Türkei, Ungarn, USA) und die Maßnahmen der EU vorgestellt und in einem Querschnitt rechtsvergleichend miteinander verglichen. Hinzu kommen Berichte aus der Wirtschaft, der Polizei sowie der Justizpraxis.
Zu den Tagungen des Arbeitskreises:
- 17. bis 18. September 2020, Konferenz zu Vorschlag für einheitliche Verjährungsfristen von Straftaten in der EU mit Teilnehmenden aus 14 Ländern an der Viadrina.
- August 2011 in Osnabrück, Zweite Internationale Projekttagung zum Thema: "Jurisdiktionskonflikte bei grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität - Ein Rechtsvergleich zum Internationalen Strafrecht"
- 2. bis 5. August 2010 in Osnabrück, Erste Internationale Projekttagung zum Thema: "Jurisdiktionskonflikte bei grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität - Ein Rechtsvergleich zum Internationalen Strafrecht" (zum Programm; zum Plakat; zu Presseberichten)
- 2006: European W
- 26. September bis 2. Oktober 2004 in Gießen zum Thema: "Organisierte Kriminalität und kriminelle Organisationen - präventive und repressive Maßnahmen vor dem Hintergrund des 11. September 2001"
- 22. bis 29. September 2001 in Izmir/Türkei zum Thema: "Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität im Rechtsstaat - Möglichkeiten und Grenzen"